Privat Krankenvollversicherte haben die Möglichkeit ihre Beiträge zur PKV für bis zu 3 Jahre im Voraus zu zahlen und erzielen damit zwei steuerliche Effekte:
- Im ersten Schritt: Kräftige Senkung Ihrer Steuerlast durch höhere Sonderausgaben im Jahr der Vorauszahlung (Beispiel: in 2023 bei Einzahlungen bis 20.12.2023)
- Im zweiten Schritt: Durch diese Vorauszahlung – ggf. in 2023 – haben Sie in den nächsten 3 Jahren den Betrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen frei und
können jetzt obendrein Ihre weiteren jährlichen Versicherungsbeiträge für Privathaftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder
Risikolebensversicherung steuerlich geltend machen.
Das bedeutet, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen in den nächsten 3 Jahren zusätzlich bis zu 3.528 € weniger Einkommensteuer zahlen.
Möglicher ergänzender Nutzen:
Weiterhin gewähren manche Krankenversicherer Nachlässe bis zu 4% auf die jährliche Zahlungsweise in Form von Skonti.
Für mehr Informationen zum „PKV-Steuerspar-Trick“ wenden Sie sich bitte direkt an unsere Experten von P&S Finanzkonzepte, Herrn Jürgen Volkert und Herrn Stephan Thieme.
Jürgen Volkert
Mail: j.volkert@ps-finanzen.de
Tel.: 0179-6965699
Stephan Thieme
Mail: s.thieme@ps-finanzen.de
Tel.: 0170-3317783
HINWEIS: Diese Informationen stellen keine Steuer- und/oder Rechtsberatungen dar.