Der Gesetzgeber hat beschlossen, den garantierten Höchstrechnungszins, der maximal zur Kalkulation von Garantien bei Vorsorgelösungen angesetzt werden darf, zu senken.
Von aktuell 0,9 % wird dieser Zinssatz zum 01.01.2022 auf 0,25 % fallen.
Das ist eine Absenkung von 73 %.
Betroffen sind neben privaten und betrieblichen Lebens – und Rentenversicherungen auch Risikolebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Grundfähigkeitsabsicherungen sowie Pflegeversicherungen.
Die garantierten Versicherungsleistungen werden deshalb ab dem 01.01.2022 deutlich geringer ausfallen als bisher beziehungsweise für die gleichen Garantieleistungen sind deutlich höhere Beiträge zu zahlen. Dies betrifft im Übrigen auch fondsbasierte Versicherungslösungen mit garantierten Rentenfaktoren.
Welche Auswirkungen in den einzelnen Sparten zu erwarten sind, können Sie gerne bei uns erfragen.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum Jahreswechsel, um sich mit einem Vertragsschluss in 2021 dauerhaft die höheren garantierten Leistungen bzw. günstigeren Beiträge mit dem derzeitigen Rechnungszins von 0,9 % zu sichern – auch für Ihre Kinder.
Wir von P&S unterstützen Sie hierbei mit ausgewählten Lösungsansätzen und sind hierzu immer gerne vor Ort und digital für Sie im Einsatz.